Anforderungen für Videozuschaltung
Die Videozuschaltung erfordert eine UMTS-Verbindung. Die
Möglichkeit zur Nutzung der Videozuschaltung ist von der
Verfügbarkeit eines UMTS-Netzes abhängig. Weitere
Informationen zum Dienst, zur Verfügbarkeit des UMTS-
Netzes und zu den mit der Nutzung des Dienstes
verbundenen Gebühren erhalten Sie bei Ihrem
Dienstanbieter.
Zur Nutzung der Videozuschaltung müssen Sie Folgendes
sicherstellen:
•
Ihr Gerät ist für die Verbindung von Person zu Person
eingerichtet.
•
Sie haben eine aktive UMTS-Verbindung und befinden
sich innerhalb der Reichweite eines UMTS-Netzes. Wenn
Sie das UMTS-Netz während einer
Videozuschaltungssitzung verlassen, wird die
Zuschaltung gestoppt, der Sprachanruf jedoch
fortgesetzt.
•
Sowohl der Absender als auch der Empfänger sind beim
UMTS-Netz registriert. Wenn Sie jemanden zu einer
Zuschaltungssitzung einladen und das Gerät des
Empfängers sich nicht in Reichweite eines UMTS-Netzes
befindet, die Videozuschaltung nicht installiert ist oder
Verbindungen von Person zu Person nicht konfiguriert
sind, erhält der Benutzer keine Einladung. Sie erhalten
eine Fehlermeldung, die besagt, dass der Empfänger die
Einladung nicht annehmen kann.